Heizöllagerung - bothmann-stolberg.de

Als Fachbetrieb nach WHG 19l ist neben der Teilnahme an entsprechenden Schulungen auch die regelmäßige Überprüfung des Betriebes erforderlich.


Diese Überprüfung beinhalten die Kontrolle der bisherigen Tätigkeiten, der technischen Geräte sowie der erforderlichen, aktuellen Verordnungen und Gesetze.
Nur wenn alles vorhanden ist und die bisherigen Arbeiten sorgfältig ausgeführt und dokumentiert wurden, wird eine neue Prüfbescheinigung ausgestellt.
Diese gilt dann wieder 2 Jahre, bis zur nächsten Prüfung.
Fachbetriebsbescheinigung im Downloabereich

Fachbetriebsbescheinigung zum Download

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Für die Lagerung von Heizöl werden heute keine großen Tanks mehr benötigt, im Einfamilienhaus reichen oft schon 2000 Liter.


Um Anforderungen zu erfüllen, die vom Gesetzgeber gemacht werden, setze ich nur noch eigensicher Tanks ein. Diese Behälter brauchen keinen eigenen Tankraum mehr und die Aufstellung in der Nähe des Heizkessels ist auch moglich.

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Prüfpflicht von Heizöllagerbehältern in NRW
Inbetriebnahmeprüfung und Prüfung vor Wiederinbetriebnahme

§ 23 VAwS ( Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen )


Gilt für alle Behälter ( oberirdisch und unterirdisch ) mit einem Volumen > 1.000 Liter,
kommunizierende Behälter ( z.B. Batterietanks ) gelten als ein Behälter.
Die Inbetriebnahme von Behältern die über die Inbetriebnahmeprüfung hinaus nicht wiederkehrend durch einen Sachverständigen zu prüfen sind, können entfallen, wenn diese
von einem Fachbetrieb nach WHG aufgestellt wurden und der Fachbetrieb den
ordnungsgemäßen Zustand der zuständigen Behörde bescheinigt.


Wiederkehrende Prüfung und Stillegungsprüfung
- alle unterirdischen Behälter und Rohrleitungen
- oberirdische Behälter außerhalb von Schutzgebieten, mit einem  Rauminhalt von mehr als 10.000 Liter
-oberirdische Behälter im Schutzgebiet, mit einem Volumen > 5.000  Liter
- Anlagen und Anlagenteilen, für welche Prüfungen in der Eignungsfeststellung oder Bauartzulassung hinterlegt sind.


Wer als Betreiber einer Anlage diese nicht oder nicht fristgerecht überprüfen läßt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 27 der VAwS, Sechster Teil " Bußgeltvorschriften "

Betreiberpflicht zu Öllagerbehältern

Bezüglich der Änderungen die Im August 2017 in Kraft treten, möchte ich Sie hierzu informieren.

Für NRW gilt dann für alle Öllagereinrichtungen ab 1.000 Liter eine Fachbetriebspflicht, eine zusätzliche Prüfpflicht gilt dann auch für alle oberirdischen Tankanlagen innerhalb eines Wasserschutzgebietes ebenfalls ab 1.000 liter ( bisher 5.000 Liter ).

 

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie können diese Informationen auch dam nachstehenden Download entnehmen.


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