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Empfehlungen zur Prüfung der Trinkwasseranlagen

Novelierung der EnEV ( 2013 )

Hinweise zu Materialpreisen !

 

Da in letzter Zeit wiederholt " sehr günstige " Materialien über diverse Internethändler angeboten wurden, möchte ich meine Kunden auf folgendes hinweisen :

 

Nicht alles was über das Internet bezogen werden kann ist schlecht, aber in einigen Fällen lassen sich die Verkaufswege nicht einwandtfrei nachvollziehen. Ich weise daher ausdrücklich darauf hin, daß hier seitens der meisten Hersteller keine Garantie -, Gewährleistungs - oder Kulanzforderungen erfüllt werden. Dies geschieht nur dann, wenn der Handwerker der das Material eingebaut hat auch geliefert hat, und über die entsprechenden Belege auch den Nachweis führen kann.

Da bei vielen Geräten und Armaturen der Hersteller vorgibt das die Montage nur durch den Fachhandwerker ausgeführt werden darf, gilt hier das gleiche.

Bitte beachten Sie das einige Artikel nicht für den deutschen Markt zugelassen sind, oder als Re-Import vielleicht nicht den in Deutschland geltenden Vorschriften entsprechen.

Es kann Ihnen durchaus passieren das ein billiger Einkauf hinterher doch noch sehr teuer werden kann.


Bezüglich der ab September 2015 geltenden Richtlinie ist der Einsatz von Brennwerttechnik, egal ob bei Gas- oder Ölheizungen, vorgegeben.

Ausnahmen sind in Einzelfällen zu prüfen.

 

Dies gilt für Neuanlagen aber auch für den Austausch bestehender Anlagen.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Zum 01.01.2015 gilt die Verpflichtung von Altanlagen, die mindestens 30 Jahre in Betrieb sind und als Konstanttemperaturkessel betrieben werden.

 

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Nachstehend finden Sie einen Download der die Änderungen zur Heizöllagerung und der Fachbetriebspflicht ( gültig ab August 2017 ) näher erläutert.

Bitte hier klicken :