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Rauchwarnmelderpflicht in NRW
Seit dem 01.04.2013 gilt nun auch in Nordrhein-Westfalen die Rauchwarnmelderpflicht. Abhängig vom Gebäude ( Bestand oder Neubau ) sind hier die Mindestanforderungen für die Ausstattung mit Rauchwarnmelder festgelegt, ebenso wie eine Übergangsfrist für bestehende Gebäude.
Neubau / Sanierung / Modernisierung sind ab dem 01.04.2013, bestehende Gebäude spätestens ab dem 31.12.2016, mit Rauchwarnmelder auszustatten.
Als Fachbetrieb für Rauchwarnmeldern helfe ich Ihnen gerne bei der Auswahl geeigneter Geräte, der Festlegung der Montageorte und der Montage selber.
Auch für die Wartung der Anlagen ( oder auch einzelner Melder ) stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte achten Sie hier auf Vorgaben oder Anforderungen seitens Ihrer Gebäudeversicherung, teilweise wirkt sich hier auch der Nachweis von fachgerecht eingebauten und gewarteten Meldern positiv auf den Versicherungsbeitrag oder Versicherungsschutz aus.